Was, wenn die Krankenkasse die Kosten für Hilfsmittel nicht übernimmt?
Ein bestimmtes Hörgerät, Kompressionsstrümpfe oder ein spezieller Rollator – mit Hilfsmitteln können Kranke schneller gesund werden oder das Handicap im Alltag ausgleichen. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse nach § 33 Sozialgesetzbuch V.
Oft wird ein Antrag auf Übernahme der Kosten jedoch erst einmal abgelehnt. Dann sollten Sie dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen. Um die Frist einzuhalten genügt ein einfaches Schreiben, wie: „Hiermit lege ich Widerspruch ein“, gleichzeitig kündigt man eine ausführliche Begründung an. Dieser Weg empfiehlt sich, wenn man zuerst mit dem Arzt sprechen möchte.
Die Gründe für den Widerspruch liefern Sie möglichst innerhalb eines weiteren Monats nach. .

