Ärger mit Kaufverträgen aus dem Internet
Die Verbraucherzentralen stellen immer öfter fest, dass im Internet bestellte Dinge nur mit reichlich Verzögerung geliefert werden, wenn überhaupt. Umso wichtiger ist es dann, Händler in Verzug zu setzen und die Nachlieferung anzumahnen.
Beim Waren-Kauf gilt das sogenannte Zug-um-Zug-Prinzip, also Ware gegen Bezahlung. Dies wird im Internet of ausgehebelt, indem z.B. eine Kreditkarte hinterlegt werden muss, bevor bestellt werden kann. Und häufig werden Karte (oder Konto) belastet, bevor die Ware da ist.
Darauf sollten Sie achten
Wichtig ist, während des Bestellens darauf zu achten, , falls diese stockt. Denn eine generelle gesetzliche Lieferfrist, innerhalb der Bestelltes eintreffen muss, gibt es nicht. Als angemessen gilt, an die Lieferung zu erinnern, wenn die ursprüngliche Lieferfrist um 50 % überschritten ist, bei 14 Tagen Lieferfrist also bspw. nach drei Wochen.



