Fehlendes Personal, unklare Einreise-Bestimmungen, hohe Kerosin-Preise – viele Flugreisen laufen vor allem in den Urlaubsmonaten chaotisch ab. Wer von einer Verspätung, Annullierung, Um- oder Überbuchung betroffen ist, muss dies zwar akzeptieren, sollte dann aber wenigstens die gesetzlich zustehende Entschädigung fordern.
Wann wird gezahlt?
Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass eine Entschädigung zu zahlen ist, wenn
- ein Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel ankam,
- ein Flug komplett gestrichen wurde,


