Heiratet eine verwitwete Frau erneut, hat sie Anspruch auf eine Rentenabfindung durch die Rentenkasse.
So beantragen Sie die Extra-Zahlung
Dafür genügt ein formloser Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Die neue Heiratsurkunde (oder den Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft) müssen Sie mit dem Schreiben einreichen.
3 Fakten zur Renten-Abfindung
- Der Anspruch auf diese Extra-Zahlung verjährt vier Jahre nach der Wiederheirat.

