1. Widerspruch einlegen
Ob Rente, Reha oder Versicherungszeiten - jede wichtige Entscheidung der Rentenkasse ergeht per Bescheid. Ist man damit nicht einverstanden, unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen! Die Rentenkasse prüft dann die eingereichten Unterlagen und erlässt Widerspruchsbescheid.
Hier finden Sie den Musterbrief, um Widerspruch einzulegen.
2. Verpasste Frist nachholen
Wer eine Frist verpasst, kann mit diesem Brief das "Wiedereinsetzen in den vorigen Stand" erreichen. Die Rentenkasse prüft und gewährt eine neue Frist. Die neue Frist kann nur mit diesem Brief beantragt werde, automatisch gewährt die Rentenkasse diese Möglichkeit nicht.

