Zusammenfassung
Der Text behandelt ein zentrales Thema und erläutert dessen wichtigste Aspekte in komprimierter Form. Zunächst wird der Hintergrund skizziert, um den Kontext verständlich zu machen. Anschließend werden die Hauptargumente oder Kernaussagen klar herausgearbeitet, wobei sowohl Chancen als auch mögliche Probleme angesprochen werden. Der Text zeigt auf, welche Auswirkungen das Thema auf verschiedene Bereiche haben kann und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Abschließend werden zentrale Schlussfolgerungen gezogen und mögliche Perspektiven oder Handlungsoptionen aufgezeigt, die sich aus der Analyse des Themas ergeben.
1. Die Fakten
Noch nie wurde so viel vererbt und geerbt – auch wenn es keine offizielle Statistik gibt, da bei Weitem nicht alle Erbschaften erfasst werden müssen. Doch Studien zeigen:
Etwa jeder Zweite hat bisher schon mal eine größere Summe geerbt: Ebenfalls etwa jeder Zweite wird in den nächsten Jahren Erbe.
Im Schnitt werden 85.000 Euro vererbt – Tendenz stark steigend.
Aber es gibt große, auch regionale Unterschiede: Im Osten gibt es deutlich weniger Erben (und wenn, dann mit geringeren Erb-Vermögen) als im Westen. Folge: Etwa jeder Dritte wird praktisch nichts erben.
Geringe Steuern für nahe Verwandte
Neben hohen Freibeträgen haben Ehepartner und Kinder in Steuerklasse I auch geringe Steuersätze, falls das Erbe über den Freibeträgen liegt. Steuersätze in Prozent
Wert Erbe in Euro | l* | ll* | lll* |
|---|---|---|---|
Bis 75.000 | 7 | 15 | 30 |
Bis 300.000 | 11 | 20 | 30 |
Bis 600.000 | 15 | 25 | 30 |
Bis 6 Mio. | 19 | 30 | 30 |
* Steuerklasse Quelle: Bundesfinanzministerium |
Quelle: Bundesfinanzministerium
2. Die rechtliche Lage
Zum Erbe wird man entweder, indem man im Testament eines Erblassers erwähnt wird oder weil man sog. Pflichterbe ist.
Das heißt, weil man – juristisch gesprochen – in einem bestimmten Verwandtschafts-Verhältnis zum Erblasser steht. Das heißt: Kinder werden (in der Regel) automatisch zu Erben, auch wenn ein Elternteil kein Testament gemacht hat. Aber: Gibt es kein Testament, tritt also die sog. gesetzliche Erbfolge ein, dann bilden alle Erben zusammen eine Erbengemeinschaft. Um dann tatsächlich über Geld oder eine Immobilie verfügen zu können, muss die Erbengemeinschaft aufgelöst, das Erbe verteilt werden. Wichtig: Um sich als Erbe „auszuweisen“, ist ein Erbschein notwendig. Der wird vom Amtsgericht ausgestellt und ist z. B. nötig, um über Konten des Verstorbenen verfügen zu können bzw. sich gegenüber einer Versicherung als Erbe auszuweisen.

© Mauritius Images/Werner Otto
3. Der Geld-Eingang
Ausgezahlt wird ein Erbe über die Erbengemeinschaft bzw. ein Mitglied der Gemeinschaft, das damit beauftragt wurde.
Oder, falls vorhanden, durch einen Testaments-Vollstrecker (das muss nicht zwangsläufig ein Erbe sein). Sobald das Geld auf dem eigenen Konto ist, kann darüber frei verfügt werden. Bei Immobilien wird man erst dadurch zum Eigentümer, nachdem der entsprechende Eintrag im Grundbuch geändert wurde – das kann bisweilen dauern.
Oft erbt man mit anderen gemeinsam. Doch eine Erbengemeinschaft kann viele Dinge mit Mehrheit entscheiden

Florian Mund
Fachanwalt für Erbrecht
4. Langfristig planen
Die allermeisten Menschen haben mit einem Erbe nicht geplant oder gerechnet.
Deshalb sollte ein Erbe stets clever und langfristig angelegt werden. Am wichtigsten, so Experten, auf keinen Fall schnelle Entscheidungen treffen. Deshalb ist es ratsam, geerbtes Geld auch zuerst auf einem Tagesgeld-Konto zu parken, sodass es etwas Zins-Ertrag gibt. Danach sollten zwei Dinge geprüft werden: Zum einen – gibt es Kredite oder andere Verbindlichkeiten und können diese kurzfristig getilgt werden? Das Tilgen von Krediten ist langfristig immer die finanziell beste Anlage-Möglichkeit. Zum anderen: Wie sieht die eigene Altersvorsorge aus? Mit einem Erbe eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen, ist stets – unabhängig vom Alter – sinnvoll. Und dafür empfehlen selbst Verbraucherschützer nach wie vor ETFs (siehe rechts). Das heißt: Wer erbt, benötigt in der Regel keinen Finanz- oder Bankberater, sondern kann die wenigen notwendigen Entscheidungen selbst treffen.
ETFs, die für Erben empfehlenswert sind
Wer eine größere Summe Geld anlegen möchte, sollte z. B. ein Erbe auf mehrere ETFs verteilen.
Index | Anbieter |
|---|---|
Weltweite ETFs | |
MSCI World | SPDR, HSBC, UBS, Xtrackers, iShares, Deka, Amundi |
FTSE Developed | Vanguard |
FTSE All-World | Vanguard, Invesco |
MSCI ACWI | iShares, SPDR |
MSCI ACWI MI | SPDR |
Solactive GBS De. Markets L&M Cap | Amundi |
Solactive GBS Global Markets Large & Mid | Amundi |
Nachhaltige, weltweite ETFs | |
MSCI ACWI SRI Low Carb Sel 5 % Cap | UBS |
MSCI World SRI Sel Reduc Fossil | iShares |
MSCI World SRI Low Carb Sel 5 % Cap | UBS |
MSCI World SRI S-Series Pab 5 % Cap | BNP Easy |
MSCI World SRI Filt Pab | Amundi |
MSCI ACWI SRI Filt Pab | Amundi |
MSCI ACWI SRI Select Reduced Fossil Fuel | iShares |
Global Markets Large & Mid
Filt Pab
Filt Pab
Select Reduced Fossil Fuel
5. Die Steuer
Die spielt für die allermeisten Erben keine Rolle, da es gerade für Ehepartner und Kinder hohe Freibeträge gibt (siehe oben).
Aber: Da die Immobilien-Werte in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, sollten z. B. Eltern frühzeitig überlegen, wie sie die eigene Immobilie steuerfrei an ihre Kinder übertragen können. Das geht (mehr dazu in der nächsten Ausgabe von FINANZplus).
Wichtig:
Das Finanzamt erfährt vom Erbe automatisch, z. B. über einen Notar, falls ein notarielles Testament bzw. ein Immobilien-Übertrag stattfinden soll, bzw. über das Amtsgericht, das die Testamentseröffnung veranlasst hat. Zu einem Erbschaftssteuer-Bescheid kommt es aber nur, wenn das Erbe die jeweiligen Freibeträge übersteigt.

