„Mit über 50 noch eine neue Police abschließen?“
Keine gute Idee. Kurze Laufzeit, Kosten und ggf. auch Steuer sprechen gegen einen Abschluss in diesem Alter.
Denn:
► Damit man der vollen Steuer bei der Auszahlung entgeht, muss die Police mindestens 12 Jahre gelaufen sein.
► Im Verhältnis zur kurzen Laufzeit fallen Abschlusskosten besonders ins Gewicht.
Rechtlicher Rahmen:
► Erwartete Rendite (Garantiezins, [Schluss-]Überschuss): etwa 3 % pro Jahr.
► Steuer:
• Bei Auszahlung in einer Summe: persönlicher Steuersatz auf halben Ertrag, wenn Mindestlaufzeit 12 Jahre + Auszahlung ab 62 + Todesfallschutz mind. 50 %. Werden Kriterien nicht erfüllt: 25 %
Abgeltungssteuer auf Ertrag.
• Bei monatlicher Rente: Steuern auf Ertragsanteil (Höhe richtet sich nach Jahr des Renteneintritts).
► Sozialabgaben bei Auszahlung:
• Arbeitnehmer oder pflichtversicherter oder privat versicherter Rentner: keine.
• Freiwillig versicherter Rentner: voller Kranken- & Pflegebeitrag.

Jeder Vertrag muss individuell betrachtet werden, vor allem wie er kalkuliert ist
Madlen Müller
„Police läuft schon Jahre; bis zur Rente einzahlen?“
Dann sollte das Weitereinzahlen bei älteren Verträgen individuell geprüft werden. Denn gerade ältere Policen
- besitzen häufig guten Garantiezins
- haben meist bessere Vertragsdetails,
- sind oft steuerlich begünstigt.
Daher Kündigung gut überlegen; oft ist es nicht sinnvoll. Denn Kündigen führt meist zu geringerer Auszahlsumme.
Sollte Vertrag nicht weitergeführt werden, dann statt kündigen beitragsfrei stellen oder eventuell verkaufen. Damit lässt sich ein höherer Abwicklungsbetrag erzielen.
Rechtlicher Rahmen:
► Erwartete Rendite (Garantiezins, [Schluss-] Überschuss): 4 bis 5 %.
► Steuer:
• Bei Einmalzahlung: keine Steuern, wenn Mindestlaufzeit 12 Jahre + mindestens 5 Jahre Beitragszahlung + Auszahlung ab 62 + Todesfallschutz mind. 60 %.
• Bei Auszahlung als monatliche Rente: Steuern auf Ertragsanteil (Höhe richtet sich nach Jahr des Renteneintritts).
► Sozialabgaben:
• Arbeitnehmer oder pflichtversicherter oder privat versicherter Rentner: keine Sozialabgaben.
• Freiwillig versicherter Rentner: voller Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung

