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Hunderte Euro mehr Gehalt

12/03/2026
JS
Jürgen Sinn
2 minutes

Ob Betriebsrente, Kita-Platz, Kantinen-Essen oder Job-Fahrrad - jeder Arbeitgeber bietet Extras zum Gehalt, um Mitarbeiter zu halten oder zu locken. Doch welche sind sinnvoll? Welche bringen mehr als eine Gehalts-Erhöhung?

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Praktisch jeder Betrieb bietet inzwischen viele Extras zum Gehalt, um dem Fachkräfte-Mangel zu begegnen. Doch bevor man freudig die Zusatz-Leistungen des Arbeitgebers annimmt, eventuell sogar als Ersatz für eine Gehalts-Erhöhung, sollte man unbedingt diese Aspekte prüfen:

  • Sinnvoll sind Gehalts-Extras nur, wenn durch die Steuer- bzw. Sozialversicherungs-Ersparnis das Netto-Gehalt deutlich steigt.
  • Das gilt auch, wenn die Zusatz-Leistung eine private Ausgabe spart, z. B. Kita-Gebühr, Fitness-Studio.
  • Aber: Verringert sich durch die Zusatzleistung das sozialversicherungspflichtige Einkommen, sinken auch z. B. die Beiträge zur Renten-Versicherung. Folge: geringe Renten-Ansprüche im Alter. Dann besser auf die Zusatz-Leistung verzichten und eine Gehalts-Erhöhung wählen.
    Vorsicht auch bei diesen Zusatz-Leistungen, die viele Betriebe gern statt einer Gehalts-Erhöhung bieten:
  • Smartphone, Tablet, Laptop Die private Nutzung ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Da die meisten ohnehin bereits private Geräte besitzen, ist der Vorteil überschaubar.
  • Kranken-Zusatzversicherung Auch die haben viele bereits. Insofern sollte gut überlegt sein, ob man diese kündigt. Zumal man bei einem Wechsel des Arbeitgebers deutlich älter ist und dann für einen neuerlichen Abschluss viel mehr zahlen müsste. Wichtig dabei: Übernehmen Arbeitgeber die Beiträge, sind nur bis
    600 Euro jährlich steuerfrei.
    Deshalb rät Stephan Seidenfad auch: „Bei allen Incentives sollte man immer genau rechnen, ob sich das wirklich lohnt“, so der Geschäftsführer der Essener Finanzberatung von Buddenbrook, „oft sind nämlich klassische Gehalts-Erhöhung oder betriebliche Altersvorsorge finanziell viel sinnvoller.“
Quote

Gehalts-Extras können sehr vorteilhaft sein. Denn gegenüber der klassischen Gehaltserhöhung fallen für Beschäftigte meist keine oder nur geringe Steuern an

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Stephan Seidenfad

Geschäftsführer Finanzberatung von Buddenbrook, Essen