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Steigern Sie Ihre Rente – JETZT!

2/9/2026
JS
Jürgen Sinn
11 minutes

Werden Ihnen 1.053 Euro zum Leben reichen? So hoch ist die durchschnittliche Altersrente in Deutschland. Und selbst wenn sie die Standard-Rente erhalten, sind es 1.836 Euro – genug? Wer jetzt ‚Nein‘ sagt, sollte die nachfolgenden Seiten lesen – und dann schleunigst handeln. Denn jede Rente lässt sich steigern – selbst wenn man schon im Ruhestand ist.

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KI-generiert mit Midjourney/Agentur2

A. Entscheidend sind die Entgeltpunkte

Um die Rente zu steigern bzw. die Rentenansprüche gibt es nur einen Weg: Mehr persönliche Entgeltpunkte. Denn nur auf dies hat man Einfluss. Und zwar erheblichen!

Um die Entgeltpunkte zu erhöhen, sollte man verstehen, wofür es Entgeltpunkte gibt:

  • Einerseits für berufliche Arbeit, wenn also vom Gehalt Rentenbeiträge gezahlt werden;
  • andererseits erhält man Entgeltpunkte geschenkt.
  • Und drittens kommt es dann noch darauf an, dass Entgeltpunkte auch richtig von der Rentenversicherung gewertet werden – das geschieht nämlich auch häufig nicht.

Mit dem Renten-Antrag wird dann die Zahl der Entgeltpunkte addiert – und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, so ergibt sich die Rente. Wichtig zu verstehen ist dann noch:

  • Entgeltpunkte sind an die Höhe der gezahlten Beiträge gebunden. Das heißt: Wer in einem Jahr so viel verdiente, wie der Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland, erhält für dieses Jahr einen Entgeltpunkt – aktuell (für 2025) liegt dieser Durchschnittsverdienst, der einen Entgeltpunkt ergibt bei 50.493 Euro. Wer halb so viel wie der Durchschnitt verdiente, erhält 0,5 Entgeltpunkte, wer doppelt so viel verdiente, entsprechend 2 Entgeltpunkte. Maßgeblich damit ein Entgeltpunkt dem Rentenkonto gutgeschrieben wird, ist aber immer der Durchschnittsverdienst des jeweiligen Jahres. Das heißt: Um einen Entgeltpunkt für das Jahr 2010 oder 2020 gutgeschrieben zu bekommen, war natürlich ein geringerer Durchschnittsverdienst notwendig als 2025.
  • Für die Zahl der Entgeltpunkte (bzw. damit die Höhe der Rente) ist es völlig egal, wann man die Entgeltpunkte im Lauf des Lebens erreichte. Das heißt, man kann in frühen Jahren viele Punkte sammeln, man kann auch erst kurz vor der Rente die Zahl der Entgeltpunkte noch erhöhen.

Und schließlich sollte man dann noch bedenken: Es gibt nicht die eine Rente, sondern insgesamt fünf unterschiedliche Altersrenten – die sog. Regelaltersrente, die Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte und die Rente für Schwerbehinderung. Und für jede Rente gelten andere Bedingungen zu Mindest-Alter und Mindest-Versicherungszeit, also wie lange man Beiträge eingezahlt hat bzw. welche Zeiten einem geschenkt wurden. Über die jeweilige Höhe der Rente sagt dies nichts aus – die hängt nur von den Entgeltpunkten ab.

Die offizielle Altersgrenze

Berechnet werden Abschläge stets von der Regelaltersgrenze. Diese Grenze steigt aktuell für jeden Jahrgang noch an.

Jahrgang
1959
Altersgrenze
66 Jahre + 2 Monate
Jahrgang
1960
Altersgrenze
66 Jahre + 4 Monate
Jahrgang
1961
Altersgrenze
66 Jahre + 6 Monate
Jahrgang
1962
Altersgrenze
66 Jahre + 8 Monate
Jahrgang
1963
Altersgrenze
66 Jahre + 10 Monate
Jahrgang
Ab 1964
Altersgrenze
67 Jahre
Jahrgang
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Altersgrenze
Quote

Spontanität ist im Allgemeinen eine tolle Sache. Doch bei der Rente ist exakte Planung gefragt – am besten schon ab 50, weil dann noch genügend Zeit ist

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Katja Braubach

Deutsche Rentenversicherung

B. Die ersten Schritte

Um die Rente zu optimieren sind zuerst ein paar formale Dinge zu erledigen. Genauer gesagt, sollten drei Dinge bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden:

  • Eine Renten-Auskunft (dafür gibt es kein spezielles Formular – einfach formlos beantragen): Darin teilt die Rentenkasse mit, wie hoch die aktuellen Renten-Ansprüche (für alle Renten-Arten) sind bzw. welche Renten wann erreicht werden bzw. überhaupt erreicht werden können. Diese Informationen sind wichtig für den eigenen Finanzplan.
  • Eine Kontenklärung (Formular V100): Dann sendet die Rentenkasse einen aktuellen Versicherungsverlauf zu, in dem alle Daten erfasst sind, die die Rentenversicherung kennt und die renten-relevant sind.
  • Eine besondere Renten-Auskunft (Achtung, das hat nichts mit der oben genannten normalen Renten-Auskunft zu tun): Formular V0210. Darin nennt die Rentenversicherung einen Euro-Betrag, der freiwillig eingezahlt werden kann, wenn zum frühestmöglichen Zeitpunkt, in Rente gegangen wird (in der Regel mit 63) und wenn man keine Abschläge möchte.

Mit diesen drei Anträgen bzw. den Antworten der Rentenkasse hat man alle Informationen, die nötig sind, um die Rente zu optimieren. Ganz wichtig: Die besondere Rentenauskunft kann erstmals ab 50 angefordert werden – und sollte dies sollte auch möglichst früh erledigt werden. Bei Kontenklärung und Rentenauskunft ist es sinnvoll, diese Anträge alle paar Jahre zu stellen, um zu erkennen, was sich wie verändert hat. Dazu später mehr.

Quote

Viele könnten mehr Rente erhalten, wenn man nach Erhalt des Rentenbescheids diesen prüfen lässt

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Thomas Neumann

Präsident Bundesverband der Rentenberater

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C. Die Rente erhöhen

Ganz wichtig: Es gibt nicht den einen Tipp, um die Rente zu erhöhen, sondern dutzende. Je nach Lebens-Situation, beruflicher Ausbildung oder familiärer Situation kommen andere Renten-Erhöhungs-Tipps in Frage. Sinnvoll ist aber alle nachfolgenden Tipps zu prüfen – womöglich können einige sofort angepackt werden, andere erst später:

  • Leider erhält etwa jeder dritte nicht die maximale Rente, weil es Lücken im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung gibt. Der einfachste und wichtigste Tipp lautet deshalb: Im Versicherungsverlauf sollte es keine Lücken geben. Ziel sollte sein, dass jeder Tag des bisherigen Erwerbslebens, genauer gesagt jeder Tag beginnend mit dem 17. Geburtstag, ‚geklärt‘ ist und möglichst renten-relevant im Versicherungsverlauf vermerkt ist. Deshalb jede Zeile des Verlaufs kontrollieren:
    - Schließt die folgende Zeile beim Datum immer an die vorige Zeile an? Wenn nein, Stelle markieren, aber noch nichts unternehmen.
    - Stimmt die Bezeichnung nach den Datums-Angaben mit den tatsächlichen Tätigkeiten während dieses Zeitraums überein. Dabei steht z.B. ‚Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen“ für Berufstätigkeit, „Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen berufliche Ausbildung“ für eine Ausbildung, usw.
    - Stimmen die dort vermerkten Beträge? Dazu alte Jahres-Meldungen des Arbeitgebers mit diesen Werten vergleichen.
    - Tauchen irgendwo Unklarheiten auf, dann diese Stellen markieren.
    Erst wenn alle Zeilen kontrolliert sind, die markierten Stellen näher prüfen: Gibt es dazu noch Unterlagen? Wenn ja, diese Belege bei der Rentenkasse einreichen. Die Rentenversicherung prüft diese und sendet einen korrigierten Versicherungsverlauf. Diesen erneut prüfen. Ziel sollte es sein, dass es keine Lücken und keine fehlerhaften Angaben mehr gibt, denn nur dann ist die maximale Rente möglich.
  • Über die besondere Rentenauskunft hat die Rentenkasse auch mitgeteilt, welcher Betrag maximal nötig ist, um Abschläge bei der frühzeitigsten Rente (der Rente für langjährig Versicherte) auszugleichen. Selbst wenn man nicht vorhat, früher in Rente zu gehen (oder die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte plant), eröffnet die besondere Rentenauskunft die Chance, die Rente zu steigern. Denn eingezahlt werden kann auch ohne Abschläge. Heißt: Die Rentenkasse kann dann zur Geldanlage genutzt werden – man zahlt ein und erhält eine höhere Rente. Und das Besondere: Eingezahlt werden können ab 50 beliebige Beträge in beliebigen Zeitabschnitten. Das heißt: Wer etwas Geld übrighat, zahlt hin und wieder größere Beträge ein; wer konsequent vorgeht, richtet einen monatlichen Dauerauftrag ein. Und eingezahlt werden kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, also auch wenn man schon eine Frührente ist. Die einzige Grenze: Der von der Rentenkasse genannte Höchstbeitrag.

Wichtig: Es lohnt, möglichst früh einzuzahlen. Denn ausgehend vom Einzahl-Datum werden daraus Entgeltpunkte errechnet. Heißt: Während man noch berufstätig ist, „verzinsen“ sich die Einzahlungen über die jährlichen Renten-Erhöhungen.

  • Freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen darf auch, wer schon in Rente ist und z.B. etwas Geld geerbt oder eine Lebensversicherung erhalten hat. Wichtiger Kniff: Wer bereits die Regelaltersgrenze (siehe xx) erreicht hat, beantragt zuerst eine 99%-Teilrente – das geht formlos – zahlt dann Geld ein, und beantragt danach wieder – formlos – eine 100%-Vollrente.
  • Freiwillige Einzahlungen sind auch möglich, um z.B. die Folgen einer Scheidung auszugleichen oder um aus einem Mini-Job oder aus Schul- oder Studienzeiten vollwertige Rentenbeiträge und damit Entgeltpunkte zu erhalten. Wichtig: Vor einer freiwilligen Einzahlung sich immer ausführlich beraten lassen. Denn: Die Einzahlung kann nicht rückgängig gemacht werden. Wichtig: Nicht nur die Höhe der Einzahlung betrachten, sondern auch die steuerliche Entlastung. Denn freiwillige Beiträge sind voll absetzbar. Auf diese Weise „übernimmt“ der Staat über die geringere Steuer etwa ein Viertel der freiwilligen Beiträge.
  • Finanziell extrem lukrativ ist die Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus. Denn: Jedes Jahr Weiterarbeit bringt nicht nur neue Entgeltpunkte, die die Rente steigern, sondern ein hinausgeschobener Rentenbeginn liefert sogar einen Renten-Zuschlag von 6%.
  • Doch für viele ist eine andere Variante noch viel lukrativer – nämlich der frühzeitige Rentenbeginn (ob mit oder ohne Abschlag) und (!) die Weiterarbeit. Denn Hinzuverdienstgrenzen gibt es nicht. Das heißt, man hat für einige Jahre ein doppeltes Einkommen – aus der Rente und aus dem Gehalt. Heißt auch: Da durch die Weiterarbeit neue Entgeltpunkte entstehen, steigt die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze (ab dann werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gewertet) nochmals deutlich an. Aber auch hier gilt: Unbedingt genau rechnen und sich beraten lassen. Nicht vergessen sollte dabei: Nicht nur auf die absolute Rentenhöhe achten, sondern immer bedenken, dass die eigene Lebenszeit endlich ist. Heißt: Wer später einen Rentenantrag stellt, bekommt zwar eine höhere Rente, erhält diese aber eine kürzere Zeit. Häufig ist der Bezug einer etwas niedrigeren Rente bei gleichzeitigem Gehalt der mit Blick auf die Lebenszeit finanziell bessere Weg.
  • Pflege von Angehörigen: Generell gilt hier, wer Angehörige pflegt, erhält dafür Entgeltpunkte, weil die Pflegekasse des Angehörigen Rentenbeiträge entrichtet (abhängig vom Pflegegrad). Deshalb unbedingt darauf achten, dass die Bedingungen dafür eingehalten werden. Und das sind: Maximal 30 Wochenstunden Arbeit in einem normalen Job und mindestens 10 Wochenstunden Pflege an mindestens 2 Tagen. Zu beachten sind dabei die Details:
    - Die zusätzlichen Rentenbeiträge für die Pflege gibt es erst ab dem anerkannten Pflegegrad 2. Deshalb frühzeitig darauf drängen, dass Angehörige einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen und dass ein möglichst hoher Pflegegrad bewilligt wird. Notfalls auch das Widerspruchs-verfahren nutzen.
    - Es können mehrere Personen die Rentenbeiträge erhalten! Heißt: Teilen sich Geschwister z.B. die Pflege der Eltern können alle die Rentenbeiträge erhalten, die die Voraussetzungen (s.o.) erfüllen.
    - Knackpunkt ist oft, dass vor allem Frauen sich um die Pflege kümmern, aber noch einen Teilzeit-Job haben. Meist lohnt es mit Blick auf die Rente, die Arbeitszeit auf z.B. 29,5 Stunden pro Woche zu reduzieren, um die zusätzlichen Rentenbeiträge zu erhalten. Die aus der Pflege entstehenden Entgeltpunkte wiegen den Verlust von Entgeltpunkten durch den etwas geringeren Verdienst mehr als auf.

Wichtig: Die Entgeltpunkte für die Pflege eines Angehörigen gibt es nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Dann eine 99,99%-Teilrente beantragen – dann gibt es die Rentenbeiträge für die Pflege wieder, und damit die zusätzlichen Renten-Erhöhung. Der minimale Verzicht (0,01%) ist bereits nach einem Jahr Pflege dank der zusätzlichen Entgeltpunkte mehr als ausgeglichen. Endet die Pflege, dann wieder eine 100%-Rente beantragen – die zusätzlichen Entgeltpunkte und die zusätzliche Renten-Erhöhung bleiben.

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  • Viele haben einen Mini-Job und sind in erster Linie an einem möglichst hohen Nebenverdienst interessiert. Dann wird oft die sog. Rentenversicherungsfreiheit gewählt. Das heißt, man zahlt vom Mini-Job keine Rentenbeiträge. Aber: Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem. Doch dies bringt für die Rente wenig. Viel besser ist dann auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Dann werden einem vom Mini-Job-Gehalt zwar 3,6% abgezogen – zusammen mit den 15%, die Arbeitgeber ohnehin bezahlen müssen, entstehen aber vollwertige Renten-Beiträge, die einerseits die Rente erhöhen, gleichzeitig aber auch als volle Wartezeiten gewertet werden, z.B. für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Und auch wer als Rentner einen Mini-Job hat, sollte diesen Weg wählen – auch dies erhöht dann zusätzlich die Rente. Wichtig: Neue Entgeltpunkte, auch aus einem Mini-Job gibt es jenseits der Regelaltersgrenze nur wenn keine Voll-Rente bezogen wird, deshalb die 99,99%-Variante wählen…
  • Arbeitslosigkeit einschieben. Auch dies ist ein einfacher Weg, die Rente zu optimieren. Denn es ist nirgendwo festgelegt, dass man nach dem Ausscheiden aus dem Job sofort Rente beantragen muss, selbst wenn diese abschlagfrei möglich ist. Heißt: Wer statt Rente Arbeitslosengeld I beantragt, erhält nicht nur mehr Geld (ALG ist in der Regel höher als Rente), sondern schiebt auch den eigentlichen Rentenbeginn hinaus. Was wiederum geringere Abschläge bzw. Renten-Zuschläge ergibt – in jedem Fall aber eine höhere Rente. Und dieser Weg lohnt auch, wenn die Phase der Arbeitslosigkeit nur einige Monate währt.
  • Scheidungsfolgen stoppen. Da jede dritte Ehe geschieden wird, verlieren mehr als hunderttausende, meist Männer, jedes Jahr Renten-Ansprüche (die sie an ihre Frauen übertragen müssen). Aber: Wer Rentenpunkte abgeben muss, darf diese wieder auffüllen – durch freiwillige Beiträge. Auch dies muss nicht sofort nach der Scheidung erfolgen, sondern kann bis zur Regelaltersgrenze erfolgen (auch in Raten). Gerade Männer sollten noch zwei andere Dinge beachten:
    - Ist die Ex-Frau gestorben, können übertragene Entgeltpunkte auf Antrag wieder zurückgetragen werden, sofern die Ex-Frau maximal drei Jahre in Rente war.
    - Wurde die Ehe vor 2014 geschieden und gibt es Kinder aus der Ehe, dann haben die Mütter (also die Ex-Frauen) nachträglich durch die Mütter-Rente Entgeltpunkte geschenkt bekommen. Punkte, die eigentlich geteilt werden müssten. Heißt: Männer können einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass der damalige Versorgungsausgleich neu berechnet wird. Dann werden die Mütter-Rentenpunkte berücksichtigt. Dabei geht es um viel Geld. Angenommen es gibt zwei Kinder, die nach 1992 geboren wurden, dann erhielt die Mutter 6 Entgeltpunkte – was etwa 240 Euro monatlicher Rente entspricht; 120 Euro davon gehören eigentlich dem Mann…
  • Erhöht werden kann die Rente auch durch ein sog. Wertguthaben. Dabei vereinbart man mit dem Arbeitgeber eine Art ‚Sonderkonto‘. Auf dieses werden Überstunden eingezahlt, aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Mit dem Ausscheiden aus dem Job wird das Guthaben auf die Rentenkasse übertragen. Die ‚löst‘ das Konto auf, in dem sie monatlich eine Art Gehalt zahlt (keine Rente), inkl. Rentenbeiträge. Dadurch wird der eigentliche Rentenbeginn hinausgeschoben, die Rente steigt.
  • Ähnlich funktioniert der Weg, falls beim Ausscheiden aus dem Job oder beim Arbeitsplatz-Wechsel eine Abfindung gezahlt wird – auch die kann dazu genutzt werden, um steuer-und sozialversicherungsbegünstigt die Renten-Ansprüche zu steigern.
  • Prüfen sollten alle unter 45 ihre Schul- und Studienzeiten. Diese werden zwar (maximal 8 Jahre) von der Rentenkasse anerkannt, ergeben aber keine höhere Rente. Das ändert sich, wenn man bis 45 freiwillige Beiträge dafür leistet…
  • Wer in Rente ist, übernimmt oft ein Ehrenamt, ohne etwas dafür zu bekommen. Das ändert sich schlagartig, wenn man das Ehrenamt in Form eines Freiwilligendienstes macht. Denn dann zahlt die Einsatz-Stelle Rentenbeiträge, die dann die eigene Rente erhöhen; zusätzlich erhält man ein Freiwilligen-Gehalt.