Summary
Reisende sollten sich bewusst sein, dass bei der Stornierung von Reisen anfallen können. Eine kostenlose Stornierung ist nur möglich, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Urlaubsland ausgesprochen hat. Die Höhe der Stornokosten variiert je nach Zeitpunkt der Stornierung. Reiseanbieter können die Gebühren individuell festlegen, und es ist nicht erforderlich, die Stornierung zu begründen. Ein ärztliches Attest kann jedoch helfen, eine Kulanzregelung zu erhalten. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Krankheit schwer und unvorhersehbar ist.
Generell gilt: Wer eine Reise storniert, muss mit Stornokosten rechnen, egal ob Pauschalreise, Flug, Bahn-Fahrkarte oder Ferienunterkunft. Das gilt auch im Krankheitsfall.
Das müssen Sie beachten
- Wirklich kostenlos storniert werden kann nur, wenn es für das Urlaubsland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt.
- Die Höhe der Stornokosten hängt vom Zeitpunkt ab: je kurzfristiger vor dem Reisestart, desto höher.
- Jeder Reise-Anbieter kann aber die Höhe der Storno-Gebühren selbst festlegen.
- Begründet werden muss eine Stornierung nicht. Es ist sinnvoll das ärztliche Attest vorzulegen, um eine günstige Kulanz-Regel zu erhalten.
- Ein Attest verlangt auch eine Reise-Rücktrittsversicherung, um die Stornokosten zu übernehmen. Bedingung ist, dass die Krankheit schwer und unvorhersehbar ist. Chronisch Kranke haben deshalb selten eine Chance auf Erstattung. Die Police übernimmt die Kosten auch, wenn man nicht selbst, sondern der Partner plötzlich erkrankt ist.

