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Geld & Recht

Die eigenen Eltern pflegen: So gelingt es – finanziell, praktisch und emotional

2/24/2026
7 minutes

Wenn der Vater oder die Mutter plötzlich Hilfe braucht, stehen viele vor einer der größten Herausforderungen ihres Lebens. Was jetzt wichtig ist – und wie Sie sich selbst dabei nicht vergessen

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Foto: Shutterstock

Die eigenen Eltern pflegen – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Knapp 5,7 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig (Destatis, Ende 2023) – Tendenz stark steigend. Die überwiegende Mehrheit wird zu Hause versorgt, meistens von Angehörigen.
  • Frauen tragen die Hauptlast: Der Anteil weiblicher Pflegender unter den über 50-Jährigen liegt deutlich über dem der Männer – und viele sind gleichzeitig noch berufstätig.
  • Finanzielle Unterstützung, Pflegekurse und praktische Alltagshilfen stehen Ihnen zu – aber vieles davon müssen Sie aktiv beantragen.

Elternpflege in Deutschland: Eine Aufgabe, die meist an Frauen hängt

Fast 5,7 Millionen Menschen waren Ende 2023 in Deutschland pflegebedürftig – das sind rund 730.000 mehr als noch zwei Jahre zuvor, ein Anstieg von 15 Prozent, meldet das Statistische Bundesamt. Knapp 86 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, davon mehr als drei Millionen ausschließlich durch Angehörige. Und diese Angehörigen sind zu einem großen Teil Frauen – oft mitten im Leben, mitten im Beruf, mitten in der eigenen Familie.
Wenn Sie sich also gerade fragen, ob und wie Sie die Pflege Ihrer Eltern übernehmen können: Sie sind damit nicht allein. Und Sie müssen das auch nicht allein stemmen.

Was Sie zuerst regeln sollten: Vollmachten und Pflegekasse

Bevor der Ernstfall eintritt, ist eine Sache entscheidend: Holen Sie sich frühzeitig alle notwendigen Vollmachten von Ihren Eltern – für Bankgeschäfte, Behördengänge und Antragstellungen. Ohne eine Vorsorgevollmacht können selbst erwachsene Kinder rechtlich nicht für ihre Eltern handeln.

Wenn es um finanzielle Leistungen geht, ist immer die Pflegekasse zuständig – also die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Diese kann zweierlei leisten:

Regelmäßige monatliche Zahlungen: entweder als Pflegegeld (wenn Angehörige pflegen) oder als Pflegesachleistungen (wenn ein professioneller Pflegedienst beauftragt wird). Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Wichtig: Beim Besuch des Medizinischen Dienstes (MD) den tatsächlichen Pflegeaufwand nie kleinreden – nicht aus falschem Scham. Jede Stunde zählt.

Sonderleistungen, die Sie aktiv beantragen müssen – und die sich seit Januar 2025 durch eine Erhöhung von 4,5 Prozent verbessert haben:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade – nutzbar für Alltagshilfen, Haushaltsdienste oder Betreuungsangebote
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich für Einmalartikel wie Betteinlagen, Schutzhandschuhe oder Desinfektionsmittel
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (z.B. Treppenlift, barrierefreies Bad) – unbedingt vor Baubeginn beantragen
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Auszeiten: Seit Juli 2025 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel aus einem gemeinsamen Budget von bis zu 3.539 Euro pro Jahr genutzt werden – ideal, wenn Sie selbst krank werden oder Urlaub brauchen

Ein kleiner, aber wertvoller Tipp: Wer Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann den Rest als Pflegegeld beantragen – das nennt sich Kombileistung.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was passt zu Ihrer Situation?

Das hängt davon ab, wie die Pflege organisiert ist. Pflegegeld erhalten Sie, wenn Ihre Eltern ausschließlich von Angehörigen gepflegt werden. Pflegesachleistungen fließen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege ganz oder teilweise übernimmt. Beides lässt sich kombinieren – und genau das ist für viele Familien die realistischste Lösung.

Pflegekurse: Gut vorbereitet statt überfordert

Viele unterschätzen, was Pflege im Alltag wirklich bedeutet – körperlich wie emotional. Gut ausgebildet zu sein schützt nicht nur die pflegebedürftige Person, sondern auch Sie selbst vor Überlastung.

Pflegekurse für Angehörige werden von Pflegekassen, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und ambulanten Pflegediensten angeboten. Sie vermitteln ganz praktische Techniken: beim Waschen, Heben, Essenreichen, bei der Medikamentengabe oder beim Toilettengang. Meist umfassen sie 10 bis 15 Doppelstunden – und die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

Was viele nicht wissen: Solche Kurse bringen Sie auch mit anderen pflegenden Angehörigen zusammen. Dieser Austausch kann unbezahlbar sein.

Ist häusliche Pflege das Richtige für Sie?

Auch wenn das Herz Ja sagt – nicht für jede Situation ist häusliche Pflege durch Angehörige die beste Lösung. Ehrlich mit sich zu sein, ist dabei keine Schwäche, sondern Stärke. Folgende Bedingungen sollten möglichst erfüllt sein:

  • Sie achten auf Ihre eigenen Bedürfnisse – und auf die Ihrer Partnerschaft
  • Die Beziehung zu Ihren Eltern ist grundsätzlich liebevoll und frei von alten, ungelösten Konflikten
  • Sie haben die Unterstützung Ihres Partners oder Ihrer Familie
  • Sie pflegen nicht aus dem Wunsch heraus, endlich Anerkennung zu bekommen
  • Sie können auch mal Nein sagen und Aufgaben delegieren
  • Sie können sich bei Bedarf professionelle Unterstützung leisten – oder organisieren

Sich selbst nicht vergessen: Pausen sind kein Luxus

Psychotherapeuten, die mit pflegenden Angehörigen arbeiten, betonen immer wieder: Die größte Gefahr ist nicht die Überforderung selbst – sondern dass viele Frauen sich innerlich nicht erlauben, Hilfe anzunehmen. Das Gefühl, funktionieren zu müssen, alles im Griff haben zu wollen und niemanden zur Last zu fallen, sitzt tief. Dabei gilt: Wer sich selbst aufopfert, kann auf Dauer nicht gut für andere sorgen. Das sind die wichtigsten Ratschläge:

  • Machen Sie regelmäßig Pausen. Sie haben ein Recht auf Zeit für sich.
  • Sorgen Sie für ausreichend Schlaf – chronischer Schlafmangel macht auf Dauer krank.
  • Vereinbaren Sie feste Termine mit sich selbst, die nur Ihnen gehören.
  • Planen Sie echte Auszeiten ein. Die Pflegekasse zahlt eine Vertretung: Seit Juli 2025 steht dafür der neue gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung – flexibel einsetzbar für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.

Und wenn die Geduld im Alltag auf die Probe gestellt wird – das kennt fast jede pflegende Person: Verlassen Sie kurz das Zimmer, atmen Sie tief durch, zählen Sie rückwärts von zehn. Kleine Auszeiten in der eigenen Wohnung helfen mehr, als man denkt.

Wenn die Eltern noch alleine leben wollen: Hilfen im Alltag

Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben – das ist verständlich und oft auch machbar, wenn die richtigen Unterstützungsangebote genutzt werden.

Essen auf Rädern liefern Wohlfahrtsverbände, aber auch viele Metzgereien. Ein Menü kostet zwischen 4,50 und 7 Euro. Vereinbaren Sie immer ein Probeessen, bevor Sie sich festlegen.

Haushaltshilfen und Begleitdienste bieten soziale Dienste ebenso wie private Anbieter an – meist stundenweise abgerechnet.

Besuchsdienste durch Ehrenamtliche werden häufig von Diakonie und Caritas koordiniert und sind für ältere Menschen, die wenig Kontakt haben, eine echte Bereicherung.

Hausnotruf-Systeme geben Sicherheit rund um die Uhr – auf Knopfdruck kommt Hilfe. Die Kosten beginnen bei etwa 18 Euro im Monat.

Daneben gibt es zahlreiche Pflegehilfsmittel, die die Pflege erheblich erleichtern – und auf die Sie Anspruch haben:

  • Badewannenlift, Rollstuhl oder Rollator (meist per Leihgabe, 10 Prozent Eigenanteil beim Kauf, maximal 25 Euro)
  • Treppenlifte und andere Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern: bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme – unbedingt vor Baubeginn beantragen!
  • Einmalartikel wie Betteinlagen oder Desinfektionsmittel: bis zu 42 Euro monatlich von der Pflegekasse – nur auf Antrag!

Mehr Rente für pflegende Angehörige

Das wissen viele nicht: Wer einen Angehörigen pflegt, sammelt dabei unter Umständen auch Rentenpunkte. Das gilt, wenn

  • die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat
  • die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen erbracht wird
  • Sie dabei höchstens 30 Stunden pro Woche berufstätig sind.

Die Pflege kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden – sogenannte Additionspflege.

Wer bereits Rente bezieht und gleichzeitig pflegt, kann sich ebenfalls zusätzliche Rentenbeiträge gutschreiben lassen. Den Antrag stellen Sie über den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" – erhältlich bei der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung.

Praxistipp: Führen Sie über einige Wochen ein Pflegetagebuch. Notieren Sie alle Tätigkeiten und den zeitlichen Aufwand. Das hilft nicht nur beim Antrag – es macht auch sichtbar, wie viel Sie wirklich leisten.

Hilfreiche Anlaufstellen und Adressen

Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen: www.elternpflege-forum.de

Zum Thema Aggression und Grenzen in der Pflege: www.pflege-gewalt.de

Psychologische Online-Beratung für Angehörige: www.pflegen-und-leben.de

Pflegebegleiter, die zuhören und unterstützen: www.pflegebegleiter.de

Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe: www.nakos.de